Informiert: Wenn ein Pflegefall eintritt

Wird ein Familienangehöriger pflegebedürftig, muss sofort gehandelt werden, damit möglichst zügig finanzielle Hilfen gewährt werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, an welche Schritte Sie nach Eintreten eines Pflegefalls unbedingt denken müssen.







Die Einstufung durch die Pflegekasse

Steht fest, dass ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, muss zunächst ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt werden. Liegt dieser der Pflegekasse vor, wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt, die pflegebedürftige Person in Augenschein zu nehmen, um gegebenenfalls die Pflegestufe festzulegen. Es ist ratsam, sich auf den Besuch des MDK gründlich vorzubereiten. Führen Sie zum Beispiel ein Pflegetagebuch, in dem Sie genau protokollieren, wann der oder die Pflegebedürftige welche Hilfen benötigt und wieviel Zeit dafür beansprucht wird. So können Sie dem MDK gegenüber nachweisen, dass eine Pflegestufe gerechtfertigt ist. Ist die Einstufung Ihrer Ansicht nach dennoch zu niedrig, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen – am besten per Einschreiben und Rückschein. Begründen Sie den Widerspruch und bitten Sie gegebenenfalls um die Zusendung des Gutachtens.

Jeder hat ein Recht auf Beratung

Viele Betroffene wissen leider nicht, dass sie ein Recht auf eine kostenlose Pflegefachberatung haben. Diese muss von den Pflegekassen oder den Pflegestützpunkten angeboten werden: Innerhalb von vierzehn Tagen nach Antragstellung muss Ihnen ein Termin zugewiesen werden. Bereiten Sie sich auf diesen Termin gut vor und notieren Sie sich vorab offene Fragen und Probleme. Außerdem sollten Sie einen Familienrat einberufen, um zu klären, welche Rolle die Familie bei der Pflege einnehmen soll. Grundsätzlich ist die Familie für die Pflege von Angehörigen verantwortlich, während der Staat nur eine unterstützende Funktion übernimmt. Ein frühes Gespräch mit allen Beteiligten kann offene Fragen beantworten und Streitigkeiten verhindern.

Für den Fall der Fälle: die private Vorsorge

Tritt ein Pflegefall ein, muss unverzüglich die zuständige Pflegekasse informiert werden. Da die Pflegeversicherung lediglich die Grundsicherung abdeckt, sollte jeder Einzelne zudem möglichst frühzeitig privat vorsorgen (Informationen dazu unter: www.swisslife.de), um im Notfall optimal abgesichert zu sein.

Bildcopyright: Robert Kneschke – Fotolia



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