Darauf müssen sich Krankenversicherte 2021 einstellen

Krankenversicherte müssen sich 2021 auf zahlreiche Neuerungen im Gesundheitswesen einstellen. Dazu gehören unter anderem die Verbesserung der Personalsituation in Krankenhäusern und Pflegeheimen und die finanzielle Entlastung von Betriebsrentnern. Zudem wird die Digitalisierung mit der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) und weiteren digitalen Angeboten ein großes Stück vorangebracht. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Versicherte.

Ab 1. Februar 2021 werden weitere Pflegepersonal-Untergrenzen eingeführt. So dürfen dann beispielsweise auf eine Pflegekraft in einer Pädiatrie in der Tagesschicht maximal sechs Patienten kommen. In der Nachtschicht sind es zehn Patienten pro Pflegekraft.

Bundesweit sollen rund 20.000 zusätzliche Stellen für Hilfskräfte in der vollstationären Pflege geschaffen werden. Pflegeheimen, die zusätzliche Hilfskräfte beschäftigen, werden die Kosten von der Pflegeversicherung erstattet. Die Gesamtkosten für die zusätzlichen Hilfskräfte werden für 2021 auf 680 Millionen Euro geschätzt. Pflegebedürftige werden mit diesen Kosten nicht belastet.

2021 wird die Elektronische Gesundheitsakte (ePA) stufenweise eingeführt. Für die Nutzung stellt die Krankenkasse Versicherten auf Antrag eine sicherheitsgeprüfte App zur Verfügung, die sie auf Smartphone oder Tablet installieren können. Hier können Versicherte ab 1. Januar 2021 eigene Gesundheitsdaten hinterlegen.

Das Hochladen medizinischer Daten wie Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Medikationsplänen durch die behandelnden Ärzte wird zunächst in 200 ausgewählten Arztpraxen getestet und soll ab 1. Juli 2021 flächendeckend möglich sein. Im Laufe des Jahres werden auch Krankenhäuser und Apotheken an die ePA angebunden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Allein der Versicherte bestimmt, wer Zugriff auf welchen Bereich in seiner Akte erhält. Krankenkassen haben keinen Zugriff.

Ab 2021 erhöht sich der Freibetrag für Betriebsrentner von 159,25 Euro auf 164,50 Euro. Erst ab dieser Höhe werden Beiträge fällig. Rentner mit Betriebsrenten, die nicht mehr als 164,50 Euro betragen, müssen keine Beiträge zahlen. Werden mehrere Betriebsrenten bezogen wird der Freibetrag insgesamt berücksichtigt und nicht für jede einzelne Betriebsrente.

Versicherte ab 35 Jahren haben künftig den Anspruch, sich im Rahmen des Gesundheits-Check-up auf Hepatitis B und C untersuchen zu lassen. Mit diesen Untersuchungen sollen unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen der Leber mit dem Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Virus erkannt werden.

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Quelle: GLP mp

(dpa)