Früherkennungsuntersuchungen bei Neugeborenen

Bereits seit Jahren setzt sich das Bundesministerium für Gesundheit verstärkt für die Kindergesundheit ein und appelliert an Eltern, ihre Neugeborenen rechtzeitig an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen zu lassen. Diese gelten als wichtiger Baustein einer gesunden Kindesentwicklung und ermöglichen ein schnelles Handeln bei etwaigen Entwicklungsproblemen.

Untersuchung am ersten Lebenstag

Bei den sogenannten U-Untersuchungen werden der allgemeine Gesundheitszustand sowie die altersgemäße Entwicklung des Kindes überprüft. Dazu gehört etwa die U1-Neugeborenen-Erstuntersuchung, die ihr unmittelbar nach der Geburt eures Kindes vornehmen lassen solltet. Dabei wird die Funktion des Herzens, der Extremitäten sowie der Sinnesorgane genau untersucht. Ab dem zweiten Lebenstag gibt das erweiterte Neugeborenen-Screening Aufschluss über mögliche angeborene Stoffwechselerkrankungen oder endokrine Störungen. Das anschließende Hörscreening soll Beeinträchtigungen des Hörvermögens ausschließen.

Das noch junge Leben schützen

Bis zum zehnten Lebenstag sollte dann die U2 erfolgen. Dabei werden die inneren Organe sowie die Reflexe eures Neugeborenen untersucht. Die U3 bis U5, ab der vierten Lebenswoche bis zum siebten Lebensmonat, prüfen die altersgemäße Entwicklung des Säuglings und richten den Blick auf das gesunde Wachstum der Organe, des Nervensystems und der Geschlechtsorgane. In den anschließenden Untersuchungen U7 bis U9, die sich bis zum 64. Lebensmonat erstrecken, werden hauptsächlich die geistige Entwicklung und die Ausprägung der Feinmotorik geprüft. Vor dem Schuleintritt wird der Fokus auf eine gesunde Sprachentwicklung gelegt.


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