Probesitzungen beim Psychotherapeuten werden von Krankenkassen bezahlt

Manchmal hat man ein Problem und weiß einfach nicht, an wen man sich damit wenden soll. Gerade bei psychischen  Symptomen stehen Patienten oft vor der Frage, welcher Therapeut der Richtige für ihr Anliegen ist. Aus diesem Grund übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für insgesamt fünf Probesitzungen. Damit erhofft man sich, das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Therapeuten so weit zu fördern, dass optimale Behandlungsergebnisse erzielt werden können.

Sollte man sich nach fünf Sitzungen immer noch unsicher sein, kann der Psychotherapeut inklusive fünf neuer Probesitzungen problemlos gewechselt werden. Bei psychischen Störungen mit so genanntem Krankheitswert können auf Antrag sogar die gesamten Behandlungskosten zurückerstattet werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Essstörungen
  • Angststörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Zwangs- oder Verhaltensstörungen
  • Depressionen

Wer jedoch denkt, er könne mit einem Therapeutenhopping sein Problem kostenfrei lösen, der irrt.

Die Probesitzungen gehen der eigentlichen Therapie lediglich voraus und dienen dem Zweck, ein gegenseitiges Vertrauen zu schaffen. Von der Krankenkasse anerkannt werden lediglich bewährte Behandlungsmethoden wie die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Psychoanalyse. Bei Letzterer übernimmt die Kasse sogar bis zu acht Probesitzungen. Bevor jedoch eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen werden kann, müssen von einem Arzt organische Ursachen ausgeschlossen werden. Den jeweiligen Antrag auf Kostenerstattung kann man problemlos bei jedem Psychotherapeuten einfordern.

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