Wenn das Altersheim zu teuer ist…

Im hohen Alter können Beschwerden auftreten, die einer Pflege bedürfen. Oder es ist die eingeschränkte Bewegungsfreiheit, die die Furcht vor einem Sturz nährt. Beides führt bei Senioren häufig zu dem Schluss, dass man in der eigenen Wohnung nicht mehr wohnen bleiben kann. Aber ein Platz im Altersheim ist selbst in der niedrigsten Pflegestufe sehr teuer. Also was tun?

Für viele heißt die Alternative eine häusliche-Pflege durch Pflegekräfte aus Polen. Das hat gleich zwei Vorteile: Durch die häusliche Betreuung spart man sich einen zu teuren Platz im Altersheim und hat trotzdem eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Die Pflegekraft wohnt auf Wunsch bei den Senioren zu Hause und ist somit im Notfall da. Sie hilft bei der Bewältigung der alltäglichen Dinge und übernimmt auch hauswirtschaftliche Leistungen. Dies entlastet nicht nur die Senioren, sondern auch die Angehörigen, die mit der Pflege häufig überfordert sind. Doch nicht nur die fehlende Zeit, auch das Know-how bringt pflegende Angehörige häufig an ihre Grenzen. Wenn eine Pflegekraft in Verbindung mit einem ambulanten Pflegedienst die Betreuung übernimmt, ist dies schon mal eine Sorge weniger.

Polnische Pflegekräfte haben weiterhin den Vorteil, dass man gut geschulte Fachkräfte für niedrige Kosten erhält. Neben der freien Kost und Logis, erhalten die Pflegekräfte ein Gehalt von 1.200 bis 2.500 Euro. Sie sind damit günstiger als das deutsche Pflegepersonal. Obwohl seit dem 1.Mai 2011 die Arbeitnehmerfreizügigkeit für 2004 beigetretene Länder der EU gilt, muss man bei der Inanspruchnahme von polnischen Pflegekräften einiges beachten:

  • Grundsätzlich sollte man die Dienste einer Vermittlungsagentur zu Hilfe ziehen.
  •  Auch dürfen polnische Pflegekräfte keine pflegerischen Tätigkeiten (z. B. Verbandswechsel, Medikamentenverabreichung) ausüben, sondern nur betreuerische und hauswirtschaftliche.

„Ausländische Haushaltshilfen dürfen hauswirtschaftliche Tätigkeiten und notwendige pflegerische Alltagshilfen verrichten. Die hauswirtschaftliche Tätigkeit erfasst auch notwendige Leistungen der sozialen Betreuung und Unterstützung. Hierzu zählen beispielweise die Motivation und Beschäftigung von Menschen in verschiedenen Lebenssituationen.“ (Quelle: Merkblatt von der Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, „Vermittlung von Haushaltshilfen in Haushalte mit Pflegebedürftigen nach Deutschland“, August 2010)

  • Bei einer selbstständigen Anstellung muss beachtet werden, dass man jetzt Arbeitgeber ist und dementsprechend auch Papiere ausfüllen muss. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit unter 01801-664466.

Alle Informationen zum Thema „polnische Pflegekräfte“ bedürfen zwingend der Prüfung des Einzelfalls.

 

Bild: Robert Kneschke – Fotolia

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